Aus der Praxis 24-Stunden-Lieferantenwechsel in der Praxis Frühzeitig jeden Nutzerwechsel melden Seit Juni 2025 gilt die gesetzliche Regelung der Bundesnetzagentur, dass die Bearbeitungs- zeit für einen Wechsel des Stromlieferanten werktags nicht länger als 24 Stunden dauern soll. Dies hat Auswirkungen auf An-, Ab- und Ummeldungen bei Umzügen, die Eigentümer, Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen beachten müssen. Wir haben die wichtigsten Punkte aus Ihren Rückfragen zusammen- gestellt. Mit der Neuregelung sind vor allem veränderte Zeitvor gaben für Meldungen und eventuelle Stromkostenübernah men durch den Immobilieneigentümer verbunden. Bisher konnten Ein und Auszüge und damit verbundene Nutzer wechsel von Miet, Gewerbe oder Büroräumen vom Stromanbieter bis zu sechs Wochen rückwirkend berück sichtigt werden. Dies ist mit dem 24StundenLieferanten wechsel nicht mehr möglich, da Stroman und abmeldungen nur noch mit Wirkung in die Zukunft erfolgen können. Das heißt in der Praxis: Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromzähler auf den bisherigen Nutzer registriert – und dieser trägt weiterhin die Kosten. Meldet sich der bisherige Nutzer korrekt ab, aber der Nachfolger nicht rechtzeitig an, entsteht eine vertragliche Lücke und es erfolgt eine Rechnungsstellung an den Immobilieneigen tümer. Dieser ist auch in der Pflicht, wenn der bisherige Nutzer seinen Stromvertrag zu früh, beispielsweise 14 Tage vor dem eigentlichen Mietvertragsende, kündigt und sein Nachfolger sich zwei Wochen später zu seinem Miet vertragsbeginn anmeldet. In beiden Fällen muss sich der Hauseigentümer selbst mit dem alten beziehungsweise neuen Nutzer über die in der Zwischenzeit angefallenen Stromkosten einigen. Keine Rückabwicklung mehr möglich „Es ist wichtig zu wissen, dass wir als Mainova uns nur an die eingegangenen An und Abmeldedaten halten können. Wenn eine Zahlungspflicht für den Hauseigentümer ent standen ist, lässt sich diese von uns nicht mehr rückabwi ckeln“, erklärt Daniel Kröhler, Prozessmanager Kunden service. Um das zu vermeiden, muss der Wechselprozess von allen Seiten so früh wie möglich angestoßen werden. „Am besten ist es, wenn der Eigentümer zusätzlich zur Miet partei den Nutzerwechsel mindestens 14 Tage im Voraus bei Mainova ankündigt und den finalen Zählerstand, inklu sive der MarktlokationsIdentifikationsnummer (MaLoID) oder der Zählernummer, zeitnah nach der erfolgten Über gabe an seinen bekannten Ansprechpartner im Mainova Service übermittelt.“ Um den Ablauf zu vereinfachen, stellt Mainova ein eigenes OnlineFormular für den Wechsel bereit. Wenn Eigentümer für eine vermietete Wohnung eine Ver tragsbestätigung in der Grundversorgung oder eine Rech nung erhalten, die auf die alte oder neue Mietpartei ausge stellt sein sollte, bitten wir sie, sich umgehend bei Mainova zu melden. Der Kundenservice prüft den Sachverhalt und leitet schnellstmöglich die korrekte Vertragsumstellung ein. Sollte die An oder Abmeldung nicht fristgerecht erfolgen und die Ursache dafür bei Mainova liegen, übernehmen wir die dadurch entstandenen Stromkosten. Weitere Informationen unter www.mainova.de/24-stunden- lieferantenwechsel Link zum OnlineFormular: www.mainova.de/nutzerwechsel 3